Unser monatlicher Mitgliedsbeitrag beläuft sich ab Juni 2025 auf 7,- €; Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren von Vollmitgliedern, Schüler, Azubi, Studenten sowie Rentner/Pensionäre zahlen 3,- € monatlich. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Der erste Jahresbeitrag wird als Kombination von Aufnahmegebühr und Beitrag verstanden, d.h. bei einem Ausscheiden innerhalb der ersten zwölf Monate erfolgt keine Rückerstattung.
Den Aufnahmeantrag bitte als Scan an info@sg-bmwi.de senden.